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Erlaubnis, ein fremdes
Fahrzeug zu fahren

AMVIcard.EU

Bevollmächtigung eines Dritten zur internationalen Nutzung eines Kraftfahrzeugs

Viele übersehen das: Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, muss es möglicherweise umgemeldet werden

AMVI card

Das Fahren eines Fahrzeugs im Ausland mag einfach erscheinen. Das Fahrzeug ist in einem EU-Land zugelassen, versichert und genehmigt. Bei einer Kontrolle kann die Situation jedoch schnell komplizierter werden.

Oft kommt es auf zwei Dinge an: wo das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird und ob der Fahrer oder die Fahrerin nachweisen kann, dass er oder sie berechtigt ist, es zu fahren.

Wenn ein Fahrzeug in einem Land zugelassen ist, aber über einen längeren Zeitraum in einem anderen Land genutzt wird, können die Behörden in bestimmten Fällen verlangen, dass es dort umgemeldet wird. Das kann eine lokale Zulassung, neue Gebühren und letztlich neue Kennzeichen bedeuten.

Gleichzeitig kann der Fahrer oder die Fahrerin nachweisen müssen, warum er oder sie das Fahrzeug fährt. Dies ist besonders relevant, wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer oder der Fahrerin gehört. Es kann sich um ein Fahrzeug des Arbeitgebers, einen Firmenwagen, ein Leasingfahrzeug, einen Mietwagen oder ein privat geliehenes Fahrzeug handeln.

AMVI card*

Eine Autorisierung kann entscheidend sein

Bei einer Verkehrskontrolle reicht es möglicherweise nicht immer aus, die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs vorzulegen.

Wenn Sie ein Fahrzeug fahren, das Ihrem Arbeitgeber, einem Unternehmen, einer Leasinggesellschaft, einer Autovermietung oder einer anderen Privatperson gehört, müssen Sie möglicherweise eine Autorisierung, eine Vollmacht oder andere Unterlagen vorlegen, die belegen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen.

Das EU-Informationsportal Your Europe weist darauf hin, dass jeder, der ein Auto fährt, das nicht ihm selbst gehört, nachweisen können sollte, dass er berechtigt ist, das Fahrzeug zu nutzen. Dies wird besonders wichtig bei grenzüberschreitenden Reisen und bei Kontrollen.

Arbeitgeberfahrzeuge und Firmenwagen

Bei Fahrzeugen, die einem Arbeitgeber gehören, ist die Frage der Autorisierung besonders wichtig. Der Fahrer oder die Fahrerin ist häufig nicht als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen, während das Fahrzeug für die Arbeit, für Reisen oder in mehreren Ländern genutzt werden kann.

In solchen Situationen kann ein klares Autorisierungsdokument zeigen, wem das Fahrzeug gehört, wer es nutzen darf, für welchen Zeitraum und ob es im Ausland verwendet werden darf.

Dies verringert das Risiko von Missverständnissen bei Kontrollen und erleichtert den Nachweis, dass das Fahrzeug mit Zustimmung des Eigentümers genutzt wird.

Privat geliehene Autos

Bei privat geliehenen Autos können die Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sein.

Einige Länder, darunter Polen und Ungarn, werden häufig im Zusammenhang mit Anforderungen an Unterlagen genannt, die zeigen, dass der Fahrer oder die Fahrerin berechtigt ist, ein Auto zu nutzen, das einer anderen Person gehört.

Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Vollmacht oder eine schriftliche Autorisierung des Eigentümers handeln.

Vor der Reise prüfen

Wer ein Fahrzeug im Ausland fährt, sollte die Vorschriften vor der Reise immer prüfen. Das gilt sowohl für das Land, in das Sie reisen, als auch für die Länder, die Sie unterwegs durchqueren.

Die Vorschriften können sich unterscheiden, je nachdem, ob das Fahrzeug privat genutzt, im Besitz eines Unternehmens, gemietet, geleast oder in einem anderen Land zugelassen ist.

Sie können Anforderungen in Bezug auf Zulassung, Versicherung, Autorisierung, Vollmacht, Eigentumsnachweis, Leasingunterlagen, Mietwagenunterlagen oder andere Dokumente umfassen, die zeigen, dass das Fahrzeug vom Fahrer oder von der Fahrerin genutzt werden darf.

Für alle, die Probleme vermeiden möchten, ist der Rat einfach: Prüfen Sie die Vorschriften im Voraus und stellen Sie sicher, dass Sie klare Unterlagen haben, die belegen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug zu fahren.

Autorisierung für das Fahren eines geliehenen Kraftfahrzeugs im Ausland

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